AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 1. Inhalt

Die Pension Zum Grünen Tor KG übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Materialien, es sei denn, die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf jegliche materielle und immaterielle Schäden, die durch die Nutzung der Pension Zum Grünen Tor KG auf ihrer Webseite bereitgestellten Informationen und Materialien verursacht wurden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Verweise und Links

Die Pension Zum Grünen Tor KG hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte fremder Materialien, auf die von ihrer Webseite aus direkt oder indirekt verwiesen wird. Daher distanziert sich die Pension Zum Grünen Tor KG ausdrücklich von solchen Materialien und lehnt hierfür eine Haftung ab. Dies gilt nicht, sofern die Pension Zum Grünen Tor KG Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten fremder Webseiten hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

3. Copyright

Das Layout der Webseite, der benutzten Bilder und Logos sowie die Sammlung einzelner Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Nutzung von Objekten, wie z.B. Diagrammen, Bildern oder Texten, in anderen elektronischen oder gedruckten Veröffentlichungen ist ohne vorherige Zustimmung der Pension Zum Grünen Tor KG nicht erlaubt.

4. Rechtswirksamkeit

Dieser Haftungsausschluss ist Teil der Internetveröffentlichung, von der aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile dieses Textes oder einzelne Formulierungen der geltenden Rechtslage nicht entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.

Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2) Vertragspartner sind die Pension Zum Grünen Tor KG, nachfolgend Pension, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

3) Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.

4) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.

5) Diese Haftungsbeschränkung und Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1) Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung.

3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist die Pension berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um fünf Prozent, anheben.

4) Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

5) Stornierungsrechnungen der Pension sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Pension ist berechtigt auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.

6) Das Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1) Der Kunde kann bis zum 3. Tag vor Anreise vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen.

Ab dem 3. Tag vor Anreise wird die Pension 100% des vereinbarten Übernachtungspreises berechnen abzüglich einer Pauschale in Höhe von 20% bei Übernachtungen mit Frühstück, bzw. 10% bei Übernachtungen ohne Frühstück.

2) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

3) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt der Pension

1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht auf Rücktritt nicht verzichtet.

2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4) Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5) Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden zwischen 14:00 und 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Spätere Anreisetermine sind möglich, bedürfen jedoch der individuellen Absprache.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Die maximale Personenanzahl pro Zimmer ist auf drei begrenzt.

Haftung der Pension

1) Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2) Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht (§703 BGB).

3) Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.

5) Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit größter Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vom Kunden in der Pension zurückgelassene/vergessene Gegenstände werden von der Pension gegen Nachnahme zurückgesendet. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7) Die Nutzung des Trainingsraum geschieht auf eigene Gefahr.

Schlussbestimmungen

1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Görlitz.

3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Görlitz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Görlitz.

4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6) Für Veranstaltungen gelten gesonderte AGB.

Dezember 2020


Es gibt keine Weg zum Glück, Glück ist der Weg.

Buddha